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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrags
Mit der Terminvereinbarung kommt zwischen dem Patienten/der Patientin und der physiovital GmbH ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611ff BGB zustande. Dabei ist es unabhängig, ob der Termin telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort vereinbart wurde. Weiterhin ist es unerheblich, ob es sich um eine Privat- oder eine Selbstzahlerleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich.

§ 2 Leistungen
Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages verpflichtet sich die physiovital GmbH, die für die Behandlung erforderlichen Therapeuten, Räumlichkeiten sowie Behandlungsmaterialien bereit zu halten bzw. zur Verfügung zu stellen.
Die Leistungen der physiovital GmbH erfolgen entweder auf der Grundlage eines ärztlichen Rezeptes oder als Selbstzahlerleistung.

§ 3 Behandlung
Alle Behandlungen erfolgen unter der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu therapieren. Die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird zeitnah angestrebt. Darüber hinaus steht das Bemühen, langfristig die Ursache der Beeinträchtigung zu beheben, im Vordergrund. Voraussetzung hierfür ist eine angenehme und von Vertrauen geprägte Atmosphäre.
Alle in der physiovital GmbH durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten. Dieser verpflichtet sich, alle Fragen zu seiner Person – insbesondere zu seiner Krankengeschichte – umfassen und wahrheitsgetreu zu beantworten.
Der Therapeut ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Patient die erforderlichen Auskünfte zu seinem Gesundheitszustand unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen verhindert oder unterbindet.

§ 4 Terminvereinbarung
Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache. Termine können telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der physiovital GmbH vereinbart werden.
Für die Behandlung reserviert die physiovital GmbH ihren Patienten ausreichend Zeit. Unvorhergesehene Ereignisse bei vorhergehenden Behandlungen können zu geringen Wartezeiten führen.
Muss ein Termin aufgrund von Krankheit des Therapeuten oder sonstigen von der physiovital GmbH nicht zu vertretenden Umstände abgesagt werden, wird der Patient schnellstmöglich davon in Kenntnis gesetzt. Der Termin wird dann selbstverständlich zeitnah nachgeholt.

§ 5 Ausfallentschädigung
Für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine berechnet die physiovital GmbH eine Ausfallgebühr. Diese entspricht in ihrer Höhe den vereinbarten Konditionen des jeweiligen Termins. Als kurzfristig abgesagt gilt ein Termin dann, wenn er nicht mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn vom Patienten abgesagt wurde.
Verspätungen des Patienten begründen keine Verlängerung der Behandlung.
Eine Verkürzung der Behandlungszeit auf Wunsch des Patienten bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars. Es ist der zuvor vereinbarte Preis für die Buchung des gesamten Zeitintervalls zu leisten, auch wenn diese nicht vollumfänglich in Anspruch genommen wurde.

§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Alle Preise sind freibleibend. Sofern kein individuelles Honorar vereinbart wurde, erfolgt die Behandlung auf Basis der aktuell gültigen Preisliste der physiovital GmbH.
Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient eine Rechnung. Diese ist innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum in voller Summe fällig. Zahlungszielüberschreitungen berechtigen die physiovital GmbH zur Berechnung von Verzugszinsen in banküblicher Höhe.
Die Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die private Krankenversicherung des Patienten, der Beihilfeträger oder ein anderer Kostenträger das Honorar nicht in voller Höhe erstattet.
Rechnungen können per Überweisung oder bar in der physiovital GmbH beglichen werden.
Das Honorar für Wellnessbehandlungen ist unmittelbar nach der Behandlung fällig.
Beim Erwerb einer 10er Karte wird das Honorar im Voraus entrichtet, der Patient erhält eine entsprechende Karte. Diese muss bei Behandlungsbeginn zur Entwertung vorgelegt werden. Aus dem Verlust der Karte entsteht kein Anspruch auf Erstattung.
Der Wert von Gutscheinen und 10er Karten ist nicht in Bargeld einlösbar.

§ 7 Datenschutz
Die zur Behandlung des Patienten und zur Abrechnung der Leistung notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Die Aufbewahrung der Patientendaten erfolgt gemäß der vorgeschriebenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der anderer Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.